Batteriegesetzhinweise
Batterien
Im Lieferumfang vieler Geräte befinden sich Batterien, die z.B. zum Betrieb von Fernbedienungen, Uhren etc. dienen. Auch in den Geräten selbst können Batterien oder Akkus fest eingebaut sein. Im Zusammenhang mit dem Vertrieb dieser Batterien oder Akkus weisen wir gem. Batteriegesetz auf Folgendes hin:
Batterien und Akkus gehören nicht in den Hausmüll und dürfen auf diesem Wege nicht entsorgt werden. Vielmehr sind Sie als Endnutzer gesetzlich zur Rückgabe von Altbatterien verpflichtet, damit eine fachgerechte Entsorgung Ihrer Altbatterien gewährleistet werden kann. Sie können Batterien an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel abgeben. Sie können Ihre Altbatterien auch entweder an uns zurücksenden oder direkt unter folgender Adresse unentgeltlich abgeben:
Extasialand GmbH
Hallerburgerstr. 18A
31171 Adensen
Unsere Rücknahmeverpflichtung beschränkt sich ausschließlich auf diejenigen Batterien, die wir in unserem Sortiment führen oder geführt haben. Batterien sind mit dem Symbol einer "durchgekreuzten Mülltonne" gekennzeichnet. Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes - dabei steht "Cd" für Cadmium, "Pb" für Blei und "Hg" für Quecksilber.
Hinweis zu Lithiumbatterien/Akkus:
Bei der Rücksendung von Lithiumbatterien oder -akkus wird der Kunde gebeten, die mit + und - gekennzeichneten Kontaktflächen der Batterien z. B. mit Klebeband zu isolieren, um jegliche Brandgefahr zu vermeiden.
Altgeräte, Elektronikschrott
Nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) dürfen Altgeräte nicht im Hausmüll entsorgt werden. Die Regelung betrifft alle elektronischen und elektrischen Geräte, egal wie alt diese sind. Erkennbar sind diese Geräte an dem Symbol einer "durchgestrichenen Mülltonne. Das Symbol befindet sich auf den Geräten oder der Verpackung.
Die Geräte werden kostenfrei z. B. von Städten und Gemeinden zurückgenommen. Die Rücknahme erfolgt an Sammelstellen oder es wird sogar eine Abholung angeboten. In der Regel werden schon bestehende Sammelsysteme (z. B. Wertstoffhöfe) genutzt.
Altgeräte können häufig sensible personenbezogene Daten enthalten. Dies gilt insbesondere für Geräte der Informations-und Telekommunikationstechnik wie Computer und Smartphones. Bitte beachten Sie in Ihrem eigenen Interesse, dass für die Löschung der Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten jeder Endnutzer selbst verantwortlich ist.